Kosten
Transparente Kosten.
Rechtliche Beratung ist eine Investition in Information und Sicherheit. Wir legen Wert auf eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung und informieren Sie vorab über die voraussichtlich anfallenden Gebühren.
Grundlagen
Wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen
Die Anwaltsgebühren in Zivilsachen richten sich i.d.R. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bestimmen sich nach dem Gegenstandswert. In Strafsachen werden grundsätzlich Betragsrahmengebühren berechnet. Je nach Art und Umfang des Mandats können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Gerne erläutern wir Ihnen, welche ungefähren Kosten in Ihrem konkreten Fall zu erwarten sind.
Individuelle Vereinbarungen
In bestimmten Fällen ist eine Honorarvereinbarung möglich, z.B. die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eine Stundensatzvereinbarung. Vor Mandatsübernahme wird dies transparent mit Ihnen besprochen.
Weitere Kosten
Neben den Anwaltsgebühren können Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und Auslagen (z.B. für Gerichtsverfahren, Gutachten, Zeugen) anfallen. So muss etwa nach Einreichung einer Klageschrift grundsätzlich ein Gerichtskostenvorschuss an die Gerichtskasse gezahlt werden, andernfalls wird die Klageschrift der Beklagtenseite nicht zugestellt.
Prozesskostenhilfe
Falls die Voraussetzungen vorliegen sollten, können Sie Prozesskostenhilfe gemäß den §§ 114ff. ZPO erhalten. Hierzu müssen Sie ein Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und Belege beifügen. Zudem muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung grundsätzlich hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (§ 114 ZPO).