Rechtsgebiet
Strafrecht / OWI-Recht
Ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Herr Sam steht Ihnen von Anfang an zur Seite. Gerade ein frühzeitiges Handeln im Ermittlungsverfahren kann oftmals entscheidend sein, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen und ein für den Beschuldigten / Betroffenen bestmögliches Ergebnis zu erreichen.
Strafrecht - Verteidigung in schwierigen Situationen
Das A & O bei einem Strafvorwurf: grundsätzlich zunächst keine Aussage machen und Akteneinsicht beantragen lassen.
Verteidigung bei Vorwürfen im Strafrechtsbereich:
Verkehrsstraftaten
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Fahren unter Alkohol und Drogen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Wirtschafts-/Vermögensdelikte
- Betrug, § 263 StGB
- Diebstahl § 242 StGB, Unterschlagung, § 246 StGB
- Untreue, § 266 StGB
- Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, u.a.)
- Steuerhinterziehung, § 370 AO
Weitere Delikte
- Körperverletzung
- Raub, räuberischer Diebstahl
- Urkundenfälschung
- Sachbeschädigung
- Beleidigung
- Nötigung, u.a.
OWi-RECHT – wenn´s ums Bußgeld geht
Verteidigung bei folgenden Vorwürfen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (ggfs. mit drohendem Fahrverbot)
- Rotlichtverstoß (ggfs. mit drohendem Fahrverbot)
- Abstandsunterschreitung (ggfs. mit drohendem Fahrverbot)
- Parkverstöße